Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich und allgemeine Regelungen
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend:
"Geschäftsbedingungen") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: "Käufer").
2. Die Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den
Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch:
"Ware"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei
Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die Geschäftsbedingungen gelten
in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige
Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen
mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie
hinweisen müssten.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nur dann und in insoweit Vertragsbestandteil, als
ihre Geltung mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch
dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder Lieferungen oder
Leistungen vorbehaltlos annehmen.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer,
einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in
jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach dem Vertragsschluss
vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen,
Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die
gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen
nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich und werden ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung für uns verbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer
Kataloge, technische Dokumentationen (z. B Zeichnungen, Pläne, Berechnungen,
Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen
oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen
haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
Weiterhin sind wir berechtigt offensichtliche Irrtümer, Auslassungen,
Schreibfehler und Rechenfehler jederzeit zu berichtigen. Mit der
Auftragserteilung bestätigt der
Auftraggeber seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als rechtsverbindliches
Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt,
sind wir berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach
seinem Zugang bei uns anzunehmen.
3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch die Auftragsbestätigung)
oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
4. Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der
Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des
Vertragsangebotes dar, es sei denn die Annahme wird in der
Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
Die Darstellung der Produkte im Internet, stellt kein rechtlich bindendes
Angebot, sondern eine unverbindliche Preisübersicht dar. Der
Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der
Waren zustande. Lieferungen erfolgen ausschließlich
gegen Vorkasse soweit nichts anderes vereinbart.
5. An Zeichnungen, Konstruktionen und anderen Unterlagen von uns
behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor; Der Kunde darf diese Dritten nicht zugänglich
machen. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind,
wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurück
zu geben. Dies gilt entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen
wir jedoch solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise
Lieferungen oder Leistungen übertragen haben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und
Teuerungszuschläge. Die Preise gelten ab Motedis GmbH.
Sie verstehen sich
in Euro wie in den Artikelbescheibungen beschrieben.
Beträgt die vereinbarte bzw. angegebene Lieferfrist länger als vier Monate
ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung
gültigen Preise und Teuerungszuschläge zu berechnen. Etwaige
Kostenminderungen geben wir ebenfalls an unsere Kunden weiter.
2. Beim Versendungskauf (§ 5 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten
ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten
Transportversicherung.
Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten
in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale(ausschließ-
lich Transportversicherung) ausweislich unserer jeweiligen Transportkostentabelle
als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige
öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
3. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang
bei uns. Schecks gelten erst nach der Einlösung als Zahlung.
4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der
Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser
Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Lieferungen abzulehnen
oder nur gegen Vorauskasse auszuführen, sowie alle offenstehenden, auch
gestundeten Rechnungsbeträge, sofort fällig zu stellen.
6. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur
insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 7 Abs. 7 unberührt.
7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf
den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet
wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so
sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung
und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt (§ 323 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer
Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die
gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben
unberührt.
§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug und Rücknahme
1. Die Lieferung erfolgt ab Motedis GmbH, wo auch der Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern nichts Abweichendes
bestimmt wurde. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die
Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf) wobei der
Versand an die angegebene Lieferanschrift des Käufers erfolgt. Unsere
Lieferzeiten sind unverbindlich und können von der tatsächlichen Lieferzeit
abweichen, wobei wir Ihnen dies schnellstmöglich mitteilen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, die
Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,
Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Käufer auf selbigen über. Beim
Versendungskauf (Ware wird frei Bordstein geliefert und ist grundsätzlich
dem Warenwert entsprechend versichert) geht jedoch die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über,
sobald die Ware von unserem Spediteur an den Käufer übergeben wurde. Der
Käufer verpflichtet sich die Ware bei Erhalt auf Transportschäden zu überprüfen,
eventuelle Transportschäden sind dem Spediteur sofort mitzuteilen. Spätere
Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung
oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu
vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden
Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten)
zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe
von 10 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis eines höheren Schadens
und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von
Mehraufwendungen, angemessenenEntschädigung, Kündigung)
bleiben unberührt; die Pauschale ist jedoch auf weitergehende
Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt
der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig, wenn die Teillieferung
für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt
ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche
Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser
Kosten bereit).
5. Änderungen in der technischen Ausführung, der Farbe und Form unserer
Ware sowie der Menge bleiben – im Rahmen des Zumutbaren - vorbehalten,
z.B. sofern der Wert und die Verwendbarkeit der angebotenen Ware hierdurch
nicht beeinträchtigt wird:
Unsere Profile werden in Eloxal
geliefert. Eloxal und RAL-Farben unterliegen keiner Norm, somit können
Unterschiede in Farbe und Glanzgrad nicht ausgeschlossen werden.
Kleine Partikeleinschlüsse oder Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche
können auftreten. Reklamiert werden können nur Mängel, welche nach
oben genannten Richtlinien zu sehen sind. Diese lauten wie folgt:
Betrachtungsabstand 5 Meter bei diffusem Licht.
Um die Werterhaltung der Oberflächenbeschichtung zu gewährleisten,
sind entsprechende Reinigungsintervalle mit geeigneten
Reinigungsmitteln einzuhalten. Weitere Hinweise hierzu können Sie
gerne jederzeit anfordern.
7. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung
nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des
Käufers; ausgenommen sind Europaletten.
8. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Für Aluprofile gilt: Da die Teile speziell für Sie angefertigt wurden,
ist eine Rückgabe nicht möglich.
Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur
ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen
Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung
(gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den
verkauften Waren vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu
behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger
Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,
noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns
gehörenden Waren erfolgen oder die Ware beschädigt oder zerstört wird.
Insolvenzverwalter, Pfändungsberechtigte, Vollstreckungsbeamte oder
sonstige auf das Eigentum zugreifende Dritte sind auf unsere Eigentumsrechte
hinzuweisen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung
des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des
Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der
Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend
machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur
Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen
Vorschriften entbehrlich ist.
4. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.
In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse
zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.
Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe unserer
Forderung aus der Lieferung der Ware gemäß vorstehendem Absatz zur
Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in § 6 Abs. 2 genannten
Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.
c) Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die
Forderungen ab, die durch eine Verbindung der Ware mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
d) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt.
Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit
vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen
um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach
unserer Wahl freigeben.
§ 6 Mängelansprüche des Käufers
1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich
Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter
Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt
bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an
einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. den §§ 478, 479 BGB).
2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit
der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit
der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen
(auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung von
uns überlassen oder in gleicher Weise wie diese Geschäftsbedingungen in
den Vertrag einbezogen wurden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen
Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434
Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder
sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine
Haftung.
4. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Sämtliche
Hinweise in unseren Auftragsbestätigungen oder Angeboten auf Herstellergarantien
bedeuten keine Einschränkung unserer Gewährleistung über die
vorstehenden Einschränkungen hinaus. Sie stellen lediglich einen Hinweis
auf zusätzliche Rechte des Kunden gegenüber dem Hersteller dar, die wir
zur Kenntnisnahme weiterleiten. Insoweit stellen diese keine Erweiterung
der Gewährleistungsrechte des Kunden uns gegenüber dar. Die von dem
Hersteller gegenüber dem Kunden erteilte Garantie bleibt von den vorstehenden
Einschränkungen unserer Gewährleistung unberührt.
5. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen
ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns
hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt
die Anzeige, wenn sie innerhalb von 7 Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung
die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser
Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel
(einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 7 Werktagen
ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die
rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige,
ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht,
die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
zu verweigern, bleibt unberührt.
7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu
machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist
jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Kaufpreises zurückzubehalten.
8. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu
Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der
Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,
tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein
Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können
wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
10. In dringenden Fällen, wie bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder
zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den
Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen
Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme
sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen.
Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine
entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu
verweigern.
11.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung
vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder
nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom
Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen
Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
12. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen
ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der
nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer
Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Die Haftung des Verkäufers bezieht sich auf den Warenwert der
vom Verkäufer angebotenen Artikel. Eine darüber hinaus gehende
Haftung für eventuelle Folgeschäden bzw. Folgekosten, entgangenen
Gewinn oder Vermögensschäden jedweder Art, die durch Nicht- bzw.
Falschlieferung oder Nichtfunktion entstehen, wird ausgeschlossen.
4. Die sich aus § 8 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten
nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für
Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann
der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung
zu vertreten haben.
Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. den §§ 651,
649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen
und Rechtsfolgen.
6. Unsere Haftung entfällt, wenn die gelieferte Ware bearbeitet oder verändert
wird, es sei denn der Käufer weist nach, dass die Bearbeitung oder
Veränderung nicht ursächlich war.
§ 8 Software
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte
Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; Sie wird ausschließlich
zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand
überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung
der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode
zu anderen Zwecken ist, soweit nicht nach Maßgabe des § 69 d UrhG
gestattet, untersagt.
§ 9 Datenschutz
1. Der Käufer erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle
den Käufer betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personen-
und rechnungsbezogene i. S. d. Bundesdatenschutzgesetzes, durch
unsere elektronische Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich
an beauftragte Dienstleister und Auskunfteien (z.B. auch zur Bonitätsprüfung)
im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitergeben werden.
2. Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung
anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben,
sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte
Personen sicher zu schützen und zu verwahren.
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen
uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)
Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen
und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 dieser Geschäftsbedingungen
unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache,
soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts
unzulässig oder unwirksam ist.
3. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages / der Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine
solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen
dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem
ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
Stand: 18.11.2011
Sitz in Ensdorf,
Geschäftsführer: Jörn Schwarz